|  Vereinte Nationen (New York)–Der Minister für auswärtige Angelegenheiten und für internationale Zusammenarbeit der Republik Sambia, Herr Mulambo HAIMBE, bekundete am Mittwoch, dem 24. September 2025 in New York die Unterstützung seines Landes zu Gunsten von der nationalen Souveränität des Königreiches Marokko über dessen gesamte Territorium, mit einschließlich über die Sahara-Region. Fortsetzung... |
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|  Vereinte Nationen (New York)–Der Minister für auswärtige Angelegenheiten, für afrikanische Zusammenarbeit und für die Auslandsmarokkaner, Herr Nasser BOURITA, traf sich am Mittwoch, dem 24. September 2025 in New York mit der britischen Außenministerin, mit der Commonwealth-und-Entwicklungsministerin, mit der Frau Yvette COOPER, zusammen. Fortsetzung... |
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|  Genf–Frau Saadani MAOULAININE, in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Königlichen Konsultativrates für Sahara-Angelegenheiten (des CORCAS), forderte den UNO-Menschenrechtsrat am Dienstag, dem 23. September 2025, dazu auf, „die Straflosigkeit der Anführer der Front Polisario unter der Mittäterschaft des Staates Algerien beenden zu haben, zwecks dessen die vonseiten des Königreiches Marokko unterbreitete Autonomielösung zur Anwendung bringen und die Wiederherstellung aller wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte erreichen zu dürfen.“ Fortsetzung... |
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|  Vereinte Nationen (New York)–Der Inselstaat Papua-Neuguinea bekundete am Mittwoch, dem 24. September 2025 in New York dessen uneingeschränkte Unterstützung zu Gunsten von der Marokkanität der Sahara, zu Gunsten von der Souveränität des Königreiches Marokko über dessen südlichen Provinzen und zu Gunsten von dem marokkanischen Autonomieplan. Fortsetzung... |
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|  Vereinte Nationen (New York)–Die Republik Burundi bezog ihre „konsequente Position“ zu Gunsten von der territorialen Integrität und zu Gunsten von der Souveränität des Königreiches Marokko über dessen gesamte Territorium, mit einschließlich über die Sahara-Region, ihre Unterstützung zu Gunsten von dem marokkanischen Autonomieplan als „der einzig glaubwürdigen und realistischen Lösung zwecks der Beilegung dieses Regionalkonfliktes bekundend“.
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