| Der algerischen Diplomatie ist am Donnerstag eine beißende Niederlage vor die Generalversammlung der vereinten Nationen beigebracht, nach dem die erdrückende Mehrheit der Mitglieder abgelehnt hat, dem Projekt der Resolution bezüglich der Sahara zuzustimmen und das sich auf „den totgeborenen Beilegungsplan“ stützt. Fortsetzung... |
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| Seine Majestät König Mohammed VI hat die Söhne der Sudprovinzen dazu aufgefordert, eine ruhige und vertiefte Reflexion zu engagieren, um zu sehen, wie sie das Autonomieprojekt im Rahmen der Souveränität der Königreichs, seiner nationalen Einheit und seiner territorialen Integrität konzipieren. Fortsetzung... |
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| Khalihenna: das Projekt der Autonomie bringt Polisario in eine Sackgasse hinein
Herr Khalihenna Ould Errachid, Präsident des königlichen Konsultativrates für Saharaangelegenheiten, hat in der außerordentlichen Session des Rates versichert, dass der Vorschlag des Autonomieprojekts in den Sudprovinzen der internationalen Legalität konform ist und dass die Mitglieder des Rates ihn einstimmig infolge transparenter und gründlicher Konzertation adoptiert haben.
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| Eine Reihe von politischen Parteien haben erachtet, dass der Vorschlag des königlichen Konsultativrates für Saharaangelegenheiten bezüglich des Autonomieprojekts in den Sudprovinzen der Frucht der partizipativen Annäherungsweise ist, wozu seine Majestät der König Mohammed VI aufgefordert hat und die darauf abzielt, die Bewohner der Sudprovinzen, insbesondere die Stammnotabeln, die Erwählten und die Vertreter der Zivilgesellschaft, in der Ausarbeitung eines Projektes einzubeziehen, das eine Alternative für alle Beilegungsversuche darstellt, die entweder anwendungsunmöglich beziehungsweise überholt sind.
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| Der Minister für Auswärtiges und für Zusammenarbeit hat versichert, dass Marokko den Inhalt des Berichts des Hochkommissariats für Menschenrechte bezüglich dessen regionaler Mission im Königreich, in Algerein und in den Lagern von Tindouf ablehnt, und dies wegen der klaren Parteilichkeit dieses Berichts zugunsten den anderen Parteien, im vorliegenden Fall zugunsten Algerien und der Polisario.
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