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Fortsetzung

Rabat-Das Repräsentantenhaus in Rabat verabschiedete am Dienstag, den 04. Februar 2020 einstimmig zwei Gesetzentwürfen, um die rechtliche Zuständigkeit des Königreichs auf das gesamte Seeverkehrsgebiet festzulegen.




Dies sind das Gesetz Nr. 37.17 zur Abänderung und Ergänzung des Dahir-Gesetzes Nr. 1.73.211 vom 26. Moharrem 1393 (2. März 1973) zur Festsetzung der Hoheitsgewässer sowie das Gesetz Nr. 38.17 zur Abänderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 1.81 bezüglich einer exklusiven Wirtschaftszone von 200 Seemeilen vor der marokkanischen Küste.

In einer Erklärung an die Abgeordneten unterstrich der Minister für Auswärtige Angelegenheiten, für Afrikanische Zusammenarbeit und für die im Ausland ansässigen Marokkaner, Nasser Bourita, dass den beiden Texten im Zusammenhang mit der Aktualisierung des nationalen Arsenalrechts in Bezug auf die maritimen Räume des Königreichs größte Bedeutung zugemessen wird.

Die Aktivierung des Gesetzgebungsverfahrens in Bezug auf die beiden Gesetzesentwürfe, erinnerte er sich, kommt im Anschluss an die Königliche Rede anlässlich des 44. Jahrestages des grünen Marsches zustande, worin der Souverän die Notwendigkeit in den Vordergrund stellte, den gesamten territorialen Raum des Königreichs zu konfigurieren.

„Diese hochköniglichen Anweisungen fordern uns dazu auf, das Gesetzesvakuum zu beheben, das das nationale Rechtsarsenal für die Seegebiete kennzeichnet, und es der vollen Souveränität Marokkos über sein gesamtes Hoheitsgebiet und seine Hoheitsgewässer, aber auch über die Luft, der Klarheit und des Wagemutes halber, geradlinig anzupassen, was von seiner Majestät dem König Mohammed VI. als Grundlage der Außenpolitik des Königreichs immerhin gewollt wurde“, stellte Bourita die Bemerkung auf.

Zu den Überlegungen, die zur Ausarbeitung dieser beiden Gesetzentwürfe geführt haben, gehört auch die Aktualisierung des nationalen Rechtsrahmens im Hinblick auf die Seegebiete, um den Prozess der Feststellung der rechtlichen Souveränität des Königreichs über alle seine Seegebiete zu Ende zu führen, erläuterte er.

Dieser Ansatz befindet sich in der Lage, die unter die Souveränität und die Hoheitsansprüche  des Königreichs fallenden Seegebiete genauer abzugrenzen, wobei es angegeben wird, dass seine Breite anhand der Basislinien über 12 Meilen für das Küstenmeer und 24 Meilen für die angrenzende Zone sowie 200 Meilen für die exklusive Wirtschaftszone und maximal 350 Meilen für den Festlandsockel berechnet wird.

Das Zustandekommen dieser beiden Texte sei auch dadurch motiviert, nationale Gesetze mit bestimmten internationalen Verpflichtungen und Fristen in Einklang zu bringen, unter Berufung auf die diesbezügliche Harmonisierung mit dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (1982) und der Aufhebung bestimmter Bestimmungen, die als null und nichtig erklärt wurden.

Diese Gesetze, die alle aktualisiert werden, sind die Grundlage für das Dekret Nr. 311.75.2 vom Jahrgang 1973, mit dem die Schließungslinien der Buchten an den marokkanischen Küsten festgelegt werden. Das Dekret sei im Gegenzug einer vollständigen Überarbeitung unterzogen worden, um die wissenschaftlichen und geografischen Aspekte sowie Angaben zur „Basislinie“ der See-Zonen jenseits von Kap Juby in Tarfaya, einschließlich des atlantischen Seeraumes die Küsten der südlichen Provinzen entlang, einzuführen, gab der Minister an.

Herr Bourita sicherte zu, dass die Abgrenzung der nationalen See-Räume eine interne Angelegenheit und ein Akt der Souveränität sei, der sich auf das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen beziehe. "Die Aktualisierung der nationalen Gesetze ist Bestandteil des konstruktiven und verantwortungsvollen Zusammenwirkens unseres internen Rechtssystems mit dem Völkerrecht", erklärte er, anmerkend, dass dies gleichzeitig ein internationales Problem darstelle, das Gegenstand von Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten dem Königreich und den an die Küste angrenzenden Staaten sein könnte, insbesondere mit dem benachbarten Spanien, das als strategischer Partner gilt, der durch starke politische wirtschaftliche und historische Bindungen mit dem Königreich Marokko verbunden ist.

Mit seinen nationalen Ansprüchen bewaffnet, leistet Marokko als verantwortungsbewusster Staat wenig, um einseitig irgendwelche vollendeten Tatsachen im Bereich der Abgrenzung seiner Seegrenzen durchzusetzen, sagte er.

Er stellte auch in den  Mittelpunkt, dass die Ausarbeitung dieser beiden Gesetzentwürfe im Rahmen dieser rechtlichen technischen und geopolitischen Dimension ins Spiel kommt, die wahrscheinlich einen Rechtsrahmen zustande bringen werden, der ein nationales rechtliches Arsenal in Bezug auf das moderne vollständige und entschlossene System gewährleistet und ein klarer maritimer Bereich, der ausnahmslos alle maritimen Gebiete unter der Souveränität und den Hoheitsansprüchen des Königreichs und aller nationalen Küsten sowohl im Mittelmeerraum als auch am Atlantik  mit einschließt.

Marokko wird über seine Ansprüche wachen, seinen Verpflichtungen nachgehen, offen für die nationalen Positionen der befreundeten Nachbarländer und für deren legitimen Rechte bleiben, ebenso wie es bereit für einen konstruktiven Dialog sein wird, der auf Grundlage des gegenseitigen Interesses globale und faire Kompromissen mit sich bringen kann, sagte er abschließend.

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