|  Vereinte Nationen (New York)–Der Minister für auswärtige Angelegenheiten, für afrikanische Zusammenarbeit und für die Auslandsmarokkaner, Herr Nasser BOURITA, unterstrich am Freitag, dem 26. September 2025 in New York, dass die Teilnahme des Königreiches Marokko an der hochrangigen Woche der 80. Tagung der UNO-Generalversammlung die vonseiten seiner Majestät des Königs Mohammed VI initiierte internationale Dynamik zur Unterstützung des marokkanischen Autonomieplans und der Souveränität über dessen Sahara weiterhin gestärkt habe.
Fortsetzung... |
|
|
|  New York–Herr Massad BOULOS, in seiner Eigenschaft als Sonderberater des US-Präsidenten für Afrika, bekräftigte am Freitag, dem 26. September 2025 Washingtons Unterstützung zu Gunsten von der Souveränität des Königreiches Marokko über die Sahara und zu Gunsten von dem marokkanischen Autonomieplan als „der einzigen Basis für eine gerechte und dauerhafte Lösung“ dieses Regionalkonfliktes. Fortsetzung... |
|
|
|  Vereinte Nationen (New York)–Der Minister für auswärtige Angelegenheiten und für internationale Zusammenarbeit der Republik Sambia, Herr Mulambo HAIMBE, bekundete am Mittwoch, dem 24. September 2025 in New York die Unterstützung seines Landes zu Gunsten von der nationalen Souveränität des Königreiches Marokko über dessen gesamte Territorium, mit einschließlich über die Sahara-Region. Fortsetzung... |
|
|
|  Vereinte Nationen (New York)–Der Minister für auswärtige Angelegenheiten, für afrikanische Zusammenarbeit und für die Auslandsmarokkaner, Herr Nasser BOURITA, traf sich am Mittwoch, dem 24. September 2025 in New York mit der britischen Außenministerin, mit der Commonwealth-und-Entwicklungsministerin, mit der Frau Yvette COOPER, zusammen. Fortsetzung... |
|
|
|  Genf–Frau Saadani MAOULAININE, in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Königlichen Konsultativrates für Sahara-Angelegenheiten (des CORCAS), forderte den UNO-Menschenrechtsrat am Dienstag, dem 23. September 2025, dazu auf, „die Straflosigkeit der Anführer der Front Polisario unter der Mittäterschaft des Staates Algerien beenden zu haben, zwecks dessen die vonseiten des Königreiches Marokko unterbreitete Autonomielösung zur Anwendung bringen und die Wiederherstellung aller wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte erreichen zu dürfen.“ Fortsetzung... |
|
|