Einer Erklärung zufolge, die im Anschluss an die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (des EuGH) zu den Fischerei- und-Agrarabkommen zwischen der EU und dem Königreich Marokko bekanntgegeben worden ist, unterstrich das österreichische Außenministerium auf dessen X-Konto, dass Wien der Erklärung auf gemeinsamem Wege der Präsidentin der Europäischen Kommission, Frau Ursula VON DER LEYEN, und des Hohen Vertreters der EU, Herrn Josep BORRELL, zum EuGH-Urteil unter die Arme greife.
Das österreichische Außenministerium, das klarstellen wollte, dass Österreich die Entscheidung des Gerichtshofs „sorgfältig unter die Lupe nehmen“ werde, gab an, dass Österreich ausgezeichnete bilaterale Beziehungen mit dem Königreich Marokko unterhalte.
Im Anschluss an die Entscheidung des EuGH gaben die Präsidentin der Europäischen Kommission, Frau Ursula VON DER LEYEN, und der Hohe Vertreter der EU, Herr Josep BORRELL, eine Erklärung auf gemeinsamem Wege ab, worin sie die Verpflichtung des europäischen Blocks bekräftigten, die engen Beziehungen zum Königreich Marokko in allen Bereichen dem Grundsatz „pacta sunt servanda“ nach weiterhin bewahren und erstarken zu haben.
Diese Erklärung auf gemeinsamem Wege, ein seltener politischer Akt, der die Bedeutung des Königreichs Marokko klar herausstelle und die Bedeutung der Partnerschaft der EU mit dem Königreich versinnbildliche, bekräftigt den „großen Wert“, den die EU „ihrer langwierigen, breiten und vertieften strategischen Partnerschaft mit dem Königreich Marokko“ beimisst.
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