In ihrer Intervention während der allgemeinen Debatte über den Bericht des Hohen Kommissars für Menschenrechte während der 55. Tagung des Menschenrechtsrats (des HRC) verwies die NGO „die Förderung der wirtschaftlichen und der sozialen Entwicklung“ (die PDES) darauf, dass der Staat Algerien sich immer noch verweigert, die Bewohner der Lager Tinduf als Flüchtlinge anerkennen und die daraus entspringenden Rechte in Übereinstimmung mit dessen Verpflichtungen aus der Ratifizierung des Übereinkommens und des Protokolls über den Flüchtlingsstatus umsetzen zu haben.
Die Population der Lager Tinduf bleibe „Flüchtlinge bar der Flüchtlingsausweise und ohne Volkszählung und harrt in Lagern militärischer Natur aus, im Gegensatz zur Genfer Flüchtlingskonvention, die einfordert, dass der zivile Charakter der Lager Tinduf gewahrt bleiben müsse“, stellte die NGO fest.
Der gleichen Quelle zufolge verwalten die Anführer der Front Polisario weiterhin die Lager Tinduf anstelle des Gastlandes Algerien, was gegen die Regeln des Völkerrechts verstößt und vor internationaler Überwachung schützt, weil „die Überwachung der Operationen sporadisch bzw. teilweise zustande kommt“ und weil bestenfalls das systematische Muster schwerer Menschenrechtsverletzungen den Lagerbewohnern entgegen nicht zur Gänze aufgedeckt werden dürfe.
In dieser Intervention der Menschenrechtsaktivistin der Frau Aicha Douihi machte die NGO darüber hinaus darauf aufmerksam, dass es für die UNO-Sonderverfahren nicht möglich sei, in die Lager Tinduf Zugang gewährt bekommen zu dürfen, den diesbezüglichen Empfehlungen in den Berichten zum Trotz, die wir ihnen während ihres Besuchs im Gastgeberland, im vorliegenden Falle im algerischen Staat, vorgelegt haben.
Die Aktivistin forderte außerdem den Hochkommissar für Menschenrechte dazu auf, „technische Kommissionen in die Lager Tinduf, im algerischen Südwesten, entsenden zu haben, zwecks dessen die schwerwiegenden Verstöße und die schwerwiegenden Missbräuche sowie das Wiederauftreten der Gewalt und den alarmierenden Mangel an Sicherheit aus eigener Anschauung feststellen zu dürfen.“
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