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Donnerstag, den 02. Mai 2024
 
 
 
Markante Ereignisse

Vereinte Nationen (New York)–Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat jüngst eine Resolution verabschiedet, worin sie ihre Unterstützung dem unter der exklusiven Ägide des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen durchgeführten Prozess auf politischem Wege zwecks der Beilegung des Regionalkonflikts rund  um die marokkanische Sahara und der definitiven Beerdigung des Referendums gegenüber bekundet.



Somit machte die Generalversammlung die Bestätigung von der vom 4. Ausschuss im vergangenen Oktober 2023 verabschiedeten  Resolution.

Die Resolution fordert etliche Parteien dazu auf, uneingeschränkt mit dem UNO-Generalsekretär und mit dessen persönlichen Gesandten zusammenarbeiten zu haben, zwecks dessen eine Lösung auf politischem Wege für diesen Regionalkonflikt ausgehend von den bezogen auf 2007 vom Sicherheitsrat verabschiedeten Resolutionen erzielen zu dürfen. Sie greift somit dem Prozess auf politischem Wege ausgehend von den 19 einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats bezogen auf 2007 mit dem Ziel, eine „gerechte, dauerhafte und für beide Seiten annehmbare Lösung auf politischem Wege der marokkanischen Sahara-Frage erzielen zu dürfen“.

Das Dokument begrüßt die diesbezüglichen Anstrengungen und fordert etliche Parteien dazu auf, uneingeschränkt mit dem Generalsekretär und untereinander zusammenarbeiten zu haben, zwecks dessen eine „für beide Seiten annehmbare Lösung auf politischem Wege“ erzielen zu dürfen.

In dieser Resolution wird, ebenso wie in den vorherigen und in den vom Sicherheitsrat in den letzten zwei Jahrzehnten verabschiedeten  einschlägigen Resolutionen, zu keinem Zeitpunkt das Referendum zur Erwähnung gebracht, das sowohl vom UNO-Generalsekretär als auch von der Generalversammlung als tot betrachtet wurde und vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beerdigt geworden ist.

Die UNO-Generalversammlung würdigte in dieser Resolution überdies, dass sich die Parteien dazu verpflichtet haben, weiterhin den politischen Willen zur Schau tragen und in einer Atmosphäre arbeiten zu haben, die dem Dialog förderlich ist, auf den unternommenen Anstrengungen und auf den Entwicklungen beruhend, die bezogen auf 2006 zustande gekommen sind, somit die Sicherheit in den Beschlüssen des Sicherheitsrates bezogen auf 2007 verankert lassend.

Daher ist anzumerken, dass die einzig neue Entwicklung, die seit 2006 im Prozess auf politischem Wege stattgefunden hat, die Unterbreitung der Autonomieinitiative vonseiten des Königreichs Marokko am 11. April 2007 gewesen sei.

In diesem Zusammenhang greift die Generalversammlung den  Resolutionen des Sicherheitsrats bezogen auf 2007 unter die Arme, die die Vorrangstellung der vonseiten des Königreichs Marokko unterbreiteten Autonomieinitiative bekräftigten und vonseiten des Exekutivorgans und vonseiten der gesamten internationalen Gemeinschaft als ernsthafte und glaubwürdige Initiative zur definitiven Beilegung des Regionalkonflikts begrüßt worden ist,  welcher in den Rahmen der Souveränität und der territorialen Integrität des Königreichs Marokko fällt.

Der Text unterstützt darüber hinaus die Empfehlungen der einschlägigen Resolutionen 2440, 2468, 2494, 2548, 2602 und 2654, die alle in der am 30. Oktober 2023 verabschiedeten Resolution 2703 eingebettet sind und welche die Parameter der Lösung des Regionalkonflikts  rund um die marokkanische Sahara bestimmten, im vorliegenden Falle eine politische, realistische, pragmatische und nachhaltige Lösung, welche kompromissberuhend ist.

Die Resolutionen 2440, 2468, 2494, 2548, 2602, 2654 und 2703 widmeten sich, wie wir die Erinnerung daran wachrufen, dem Prozess der Gespräche am runden Tische zu und bestimmten ein für alle Mal dessen vier Beteiligten, nämlich das Königreich Marokko, den Staat Algerien, den Staat Mauretanien und die Front Polisario. In der Tat wird der Staat Algerien in den Resolutionen 2440, 2468, 2494, 2548, 2602, 2654 und 2703 ebenso wie das Königreich Marokko fünfmal zur Erwähnung gebracht und somit wird die Bestätigung von der Rolle des Staates Algerien als Hauptpartei in diesem Regionalstreit gemacht.

In diesen Resolutionen des Sicherheitsrats werden auch die Maßnahmen und die Initiativen des Königreichs Marokko zur Förderung und zum Schutze der Menschenrechte in dessen südlichen Provinzen sowie die Rolle der Kommissionen des Nationalen Menschenrechtsrates in Laâyoune und in Dakhla sowie Marokkos Interaktion mit den Mechanismen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen gewürdigt.

Sie bekräftigten außerdem die Einforderung des UNO-Exekutivorgans nach einer Registrierung und nach einer Zählung der Population in den Lagern Tinduf sowie nach der Stellungsbringung der  Anstrengungen zu diesem Zweck.

Die Resolution der Generalversammlung nahm Bezug keineswegs auf einen sogenannten imaginären Krieg, den der Staat Algerien und sein Hampelmann die Front Polisario in der marokkanischen Sahara unterstellten und unterstellen. Somit entblößt zum Schluss die Generalversammlung nach dem Sicherheitsrat ihrerseits den Lug und Trug sowie die Erfindungen des Staates Algerien und der Front Polisario in Hinsicht auf die Lage in der marokkanischen Sahara, die unter anderem von der Ruhe, von der Stabilität und von der Entwicklung ausgeprägt ist.

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