Dieser ernsthafte und glaubwürdige Autonomieplan stehe in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht, mit der Charta der Vereinten Nationen und mit den einschlägigen Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats, unterstrich der ständige Botschafter der Republik Guinea bei den Vereinten Nationen, Herr Paul Goa ZOUMANIGUI, am Montag, dem 14. Oktober 2024 vor dem 4. Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen.
In diesem Zusammenhang begrüßte er die starke internationale Dynamik, die der Autonomieplan durchläuft, die Erinnerung daran wachrufend, dass etwa dreißig UNO-Mitgliedsstaaten, im vorliegenden Falle die Republik Guinea, den Beschluss gefasst haben, Generalkonsulate in den Städten Laâyoune und Dakhla eröffnen zu beabsichtigen.
In Bezug auf die sozioökonomische Dynamik in den südlichen Provinzen des Königreichs Marokko begrüßte der Diplomat die in diesem Teil des Königreichs Marokko eingespritzten Investitionen, die „zum Erstarken der Population auf politischer, wirtschaftlicher und sozialer Ebene sowie im Hinblick auf die Menschenrechte beisteuern“.
Er stellte überdies die Anstrengungen des persönlichen Gesandten des UNO-Generalsekretärs für die Sahara, Herrn Staffan de Mistura, klar heraus, die auf eine rasche Wiederaufnahme des Prozesses der Gespräche am runden Tische im gleichen Format und mit den gleichen Beteiligten, im vorliegenden Falle mit dem Königreich Marokko, mit Algerien, mit Mauretanien und mit der Front Polisario, den einschlägigen Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats, im vorliegenden Falle der Resolution Nr. 2703, entsprechend, abzielen.
Er fuhr fort, dass sein Land die Beteiligung der demokratisch ausgewählten Vertreter der marokkanischen Sahara für den 16. Jahrgang in Folge am Regionalseminar des UNO-Ausschusses der 24 sowie an der Jahrestagung des C24 und an den Genfer Gesprächen am runden Tische wertschätze.
Der Vertreter der Republik Guinea forderte außerdem die Einhaltung des Waffenstillstands sowie die Einstellung etlicher Bewegungs-und-Versorgungsbehinderungen der MINURSO ein.
Während er die humanitären Bedingungen in den Lagern Tinduf bereute, forderte der Diplomat die Einhaltung der Grundrechte der Population der Lager Tinduf, im vorliegenden Falle die Einhaltung der Grundrechte der Frauen und der Kinder.
Zu diesem Zweck betonte er zum Schluss die dringende Notwendigkeit, die Registrierung und die Volkszählung der Population der Lager Tinduf im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht, mit dem Mandat des UNHCR und mit den Empfehlungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen sowie mit etlichen einschlägigen Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats fortsetzen zu haben.
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