Auf Fragen zu den Schlussfolgerungen des Generalanwalts des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Agrarabkommen und zum Seefischereiabkommen zwischen dem Königreich Marokko und der Europäischen Union antwortete er darauf, dass das Königreich Marokko seinen Standpunkt verfechte, der Ansicht seiend, dass „die Europäische Union vermittels ihrer Institutionen und vermittels ihrer Mitgliedstaaten ihre Verantwortung in der Wahrung und im Schutze der Partnerschaft mit dem Königreich Marokko angesichts von Provokationen und von politischen Manövern zur Gänze wahrzunehmen hat.“
Während einer Pressekonferenz im Anschluss an die Tagung des Regierungsrates fuhr Herr Baitas fort, dass das Königreich Marokko die am Donnerstag vom Generalanwalt des Gerichtshofs der Europäischen Union herausgegebenen Schlussfolgerungen zu den ihm im Zusammenhang mit dem Agrarabkommen sowie im Zusammenhang mit dem Seefischereiabkommen zwischen dem Königreich Marokko und der Europäischen Union unterbreiteten Fragen zur Kenntnis genommen habe.
Diese Schlussfolgerungen „sind weder ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs noch ein Gerichtsbeschluss, sondern ein Dokument, das die Meinung des Generalanwalts zu verschiedenen Aspekten dieser zur Debatte stehenden Fragen zusammenfasst“, gab er an.
Der Minister vertrat überdies die Auffassung, dass es sich hierbei um einen Beitrag des Generalanwalts in diesem Stadium des Verfahrens im Hinblick auf die nächsten Beratschlagungen zwischen den Richtern des Gerichtshofs handele, die auf die Verkündung des rechtskräftigen Urteils gefasst werden werden.
Darüber hinaus stellte Herr Baitas die Behauptung davon auf, dass das Königreich Marokko an diesem Verfahren nicht beteiligt sei, ausführend, dass der Europäischen Union, vertreten durch den Rat der Europäischen Union, die davon betreffende Partei sei und vonseiten der Europäischen Kommission und vonseiten von mehreren Mitgliedsländern bei der Verfechtung dieses Abkommens mit dem Königreich Marokko unter die Arme gegriffen wird.
Und ich möchte zum Schluss hinzufügen, dass sich auch einige marokkanische Berufsverbände diesem Verfahren zur Unterstützung der Verfechtung angeschlossen haben, im Besonderen der marokkanische Verband für Landwirtschaft und für ländliche Entwicklung sowie für Seefischereikammern (COMADER).
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