Anbei der Volltext des Generalsekretärs des königlichen Konsultativrates für Saharaangelegenheiten bezüglich der Arbeit des Rates:
Der Rat hat drei Arbeitsoptionen: die erste Arbeit betrifft die Konsultation, die zweite Arbeit umfasst die Realisation einiger Projekte und die dritte Arbeit liegt in der Vorschlagskraft des Rates, um eine Reihe von Problemen zu studieren, die für die Sudprovinzen eigentümlich sind, oder die in Verbindung mit der nationalen Einheit und mit der territorialen Integrität stehen.