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Mittwoch, den 01. Mai 2024
 
 
 
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Die Aussagen und die unzulässigen Handlungen des Generalsekretärs der UNO während seiner rezenten regionalen Tournee dürfen nicht auf einen einfachen „Missverständnis“ reduziert werden. Sie sind Handlungen beispielslosen Ernstes, die „weder begründet noch löschbar sind“, bekräftigte am Dienstag, den 29. März 2016, das Ministerium für Auswärtiges und für Zusammenarbeit (MAEC), jedoch die Bereitwilligkeit Marokkos erneuernd, sich in einen verantwortungsbewussten und konstruktiven Dialog im Hinblick auf die durch die Aussagen des Generalsekretärs der UNO ausgelöste Krise zu engagieren.


Durch mehrere Presseorgane in Bezug auf die rezenten Entwicklungen der Krise zwischen Marokko und dem Generalsekretariat der UNO befragt, bestand der Sprecher des MAEC darauf, zu betonen, dass „die durch die Aussagen und unzulässigen Handlungen des Generalsekretärs ausgelöste Krise hingegen das, was der Sprecher des Generalsekretärs vorbringt, nicht auf einen einfachen Missverständnis reduziert werden darf. Es geht in der Tat um Handlungen beispielslosen Ernstes, die weder begründet noch löschbar sind“.

Dennoch gibt der Sprecher an, erneuert Marokko seine Bereitwilligkeit, sich in einen verantwortungsbewussten, globalen und konstruktiven Dialog im Hinblick auf die durch die „schwerfälligen“ Aussagen und durch „die unzulässigen“ Handlungen des Generalsekretärs der UNO ausgelöste Krise zu engagieren.

Desgleichen setzt Marokko in engagierter und konstruktiver Weise die Interaktion mit den Mitgliedern des Sicherheitsrates fort, entsprechend dem Aufruf dieses Letzten, einen Dialog bezüglich der Gegebenheiten zu engagieren, die die momentane Situation nach sich gezogen haben, fährt dieselbe Quelle fort.

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