الـعـربية Español Français English Deutsch Русский Português Italiano
Freitag, den 26. Apr 2024
 
 
 
Auf der ersten Seite des CORCAS

Ban Ki-Moon hat übersehen, die Notwendigkeit der Zählung der Population der Lager, die nachweisliche Hinterziehung der humanitären Hilfe und die Verletzung der Menschenrechte in den Lagern anzusprechen   

Die Regierung des Königreichs Marokko hat am Dienstag, den 08. März 2016, die heftigsten Proteste gegen die Aussagen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Herrn Ban Ki-Moon, im Hinblick auf die Frage der marokkanischen Sahara, geäußert.



Eine Pressemitteilung der marokkanischen Regierung gibt an, dass die Regierung des Königreichs mit „großer Verwunderung die verbalen Entgleisungen, die vollendeten Tatsachen und die unbegründeten Solidaritätsgebärden des Herrn Ban Ki-Moon, des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, anlässlich seines neulich der Region abgestatteten Besuchs“, feststellt.

So auch äußert die Regierung des Königreichs Marokko die heftigsten Proteste gegen die Aussagen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen im Hinblick auf die Frage der marokkanischen Sahara. Sie sind politisch ungeeignet, einzigartig in den Annalen seiner Vorgänger und widersprüchlich vis-à-vis der Resolutionen des Sicherheitsrates. Diese ungeheuerlichen Aussagen verletzen die Gefühle des gesamten marokkanischen Volkes, unterstreicht dieselbe Quelle.

Die Regierung des Königreichs Marokko hat festgestellt, dass der Generalsekretär, sowohl wenn es um den Ablauf dieses Besuchs, als auch um den Inhalt der Erklärungen geht, „von seiner Neutralität, seiner Objektivität und seiner Unparteilichkeit Abstand genommen hat,  offen eine schuldhafte Nachsicht gegenüber einem Pseudostaat anzeigend, frei jeglicher Attribute, ohne Territorium, ohne Population bzw. ohne eine anerkannte Flagge”.

Das Königreich Marokko „bedauert überdies, dass der Generalsekretär der Erpressung der anderen Parteien erlegen ist, in dem er auf vollendete Tatsachen verfuhr, im Verstoß gegen die Engagements und der Marokko gegebenen Garantien durch seine engsten Mitarbeiter, sich jeglicher Manipulation seiner Verreise widerzusetzen“, fährt dieselbe Quelle fort, betonend, dass „der Generalsekretär sich bedauerlicherweise hat instrumentalisieren lassen, um unberechtigten Forderungen der anderen Parteien Glaubwürdigkeit zu verleihen”.

Darüber hinaus „stellt die Regierung des Königreichs Marokko mit Verwunderung fest, dass der Generalsekretär den Begriff Besetzung eingesetzt hat, um die Rückerlangung durch Marokko seiner territorialen Integrität zu qualifizieren, was in drastischer Weise mit der gewöhnlich seitens der Vereinten Nationen verwandten Terminologie abweicht, wenn es um die marokkanische Sahara geht“. Der Einsatz einer solchen Terminologie ist politisch oder juristisch ohne Fundament und konstituiert eine Verunglimpfung für die marokkanische Regierung und für das marokkanische Volk, stellt die Pressemitteilung der Regierung fest.

Daneben unterstreicht dieselbe Quelle: „dieser Typus der semantischen Entgleisung beeinträchtigt in gefährlicher Weise die Glaubwürdigkeit des Generalsekretariats der Vereinte Nationen. Es wird im Interesse des Prozesses der UNO-Mediation gehofft, dass es nur um einen Lapsus geht”.

Die Regierung des Königreichs Marokko „stellt mit großer Verwunderung fest, dass der Generalsekretär nicht geschmollt hat, die Frage der massiven Verstöße gegen die Menschenrechte in den Lagern von Tindouf in Algerien aufzuwerfen, inbegriffen die Fälle der drei sahraouischen Frauen, die seit mehr als einem Jahr sequestriert werden, mit denen er regelmäßig sowohl seitens der Opfer selbst als auch seitens der internationalen Organisationen der Menschenrechte befasst wird”.

Zu guter Letzt „bedauert die Regierung des Königreichs Marokko, dass der Generalsekretär, zum Zeitpunkt, wo er vorhat, eine Konferenz der Geldgeber der humanitären Hilfe für die sequestrierte Population in den Lagern von Tindouf zu organisieren, zu keinem Moment während seinem Besuch zwei Vorlagefragen evoziert hat“.

Die erste Frage bezieht sich auf die Notwendigkeit der Zählung dieser Population, wozu er selbst in seinen mehreren Berichten aufgerufen hat, und was sowohl kraft des internationalen humanitären Rechts als auch durch alle Resolutionen des Sicherheitsrates seit 2011 erforderlich ist.

Die zweite Frage ist die nachweisliche Hinterziehung seit vier Jahrzehnten der internationalen humanitären Hilfe für die Population dieser Lager, welche in den Berichten des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge (HCR), vom Welternährungsprogramm (WEP) und vom Amt der Europäischen Union für Betrugsbekämpfung (OLAF) bestätigt wird.

„Weit entfernt vom erklärten Ziel des Generalsekretärs während diesem Besuch, die politischen Verhandlungen wieder anzukurbeln, riskieren all diese Entgleisungen, sie zu gefährden, in wenigen Monaten vom Ablauf seiner Amtszeit“, schließt die Pressemitteilung der marokkanischen Regierung damit ab.

-News und Events rund um die Westsahara / CORCAS -

 

 Die Webseite haftet nicht für die Funktionalität beziehungsweise für den Inhalt der externen Internetlinks !
  Alle Rechte vorbehalten © CORCAS 2024