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Freitag, den 26. Apr 2024
 
 
 
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Aufforderung, den politischen Willen aufzubringen, um in intensivere Verhandlungen hineinzutreten, in Berücksichtigung der Bemühungen Marokkos seit 2006 zur Sicherstellung der Anwendung der Resolutionen des Sicherheitsrates

Die 4. Kommission der Generalversammlung der UNO hat am Dienstag ohne Votum eine Resolution der Frage der marokkanischen Sahara adoptiert, die durch ihren Präsidenten, den Botschafter Nepals bei den Vereinten Nationen, Durga Prasad Bhattarai, unterbreitet wurde.



Die Generalversammlung „unterstützt den Prozess der Verhandlungen, der durch die Resolution 1754 (2007) und durch die darauffolgenden Resolutionen 1783 (2007), 1813 (2008), 1871 (2009), 1920 (2010), 1979 (2011), 2044 (2012), 2099 (2013) und 2152 (2014) des Sicherheitsrates initiiert wurde, in der Absicht, zu einer politischen gerechten dauerhaften und gegenseitig akzeptablen Lösung zu gelangen“ und lobt die geleisteten Bemühungen in dieser Hinsicht, unterstreicht die Resolution, die der Resolution des vergangenen Jahres identisch ist.

Der Text lädt insbesondere die Staaten der Region dazu ein, voll und ganz mit den engagierten Bemühungen unter der Ägide der Vereinten Nationen und miteinander in der Suche nach einer politischen gegenseitig akzeptablen Lösung für den regionalen Konflikt der Sahara zu kooperieren.

Die Resolution fordert die Parteien auch dazu auf, weiterhin den politischen Willen aufzubringen und in einer dialoggeeigneten Atmosphäre zu arbeiten, um gutgläubig und ohne vorherige Bedingungen  in eine Phase intensiver Verhandlungen einzutreten, die eingewilligten Bemühungen und die Entwicklungen seit 2006 notierend, somit die Anwendung der erwähnten Resolutionen des Sicherheitsrates sicherstellend.

Die Generalversammlung der UNO bestärkt auf diese Weise die Demarche des Sicherheitsrates seit der Adoption seiner Resolution 1754 (2007), in einer Referenz auf die Unterbreitung der marokkanischen Autonomieinitiative für die Region der Sahara, die vom Exekutivorgan und von der gesamten internationalen Gemeinschaft als eine seriöse und glaubwürdige Initiative zur definitiven Schlichtung des regionalen Konflikts um die marokkanische Sahara qualifiziert wurde.

Unzählige Beobachter werden zunächst „die substantielle Unterstützung insbesondere afrikanischer Länder“ hervorheben, und dies gegenüber der marokkanischen Autonomieinitiative, die im April 2007 unterbreitet wurde und die als „den einzigen lebensfähigen Rahmen für die definitive Beilegung“ dieses Konflikts aufgefasst wurde.

Die neue Resolution der Generalversammlung „unterstützt nicht mehr und nicht weniger und beglückwünscht sich dem Prozess der Verhandlungen im Rahmen der vom Sicherheitsrat der UNO festgelegten Parameter“, „alle Parteien dazu einladend, voll und ganz mit dem Generalsekretär der UNO und mit dessen persönlichem Gesandten zu kooperieren".

Desgleichen, stellt man fest, die Generalversammlung der UNO, über ihre Unterstützung der Resolutionen des Sicherheitsrates, inbegriffen der Resolution 2152 (April 2014), eignet sich die vom Sicherheitsrat der UNO bestimmten unveränderlichen Parameter zur definitiven Schlichtung dieser Frage an, die die Resolution als „Konflikt“ qualifiziert.

In der Präambel der Resolution hat die Generalversammlung darauf bestanden, die Resolution 1541 vom 15. Dezember 1960 mit einzubeziehen, welche insbesondere die Option der Autonomie vorsieht.

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