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Dienstag, den 07. Mai 2024
 
 
 
Auf der ersten Seite des CORCAS

Begegnet dem Premierminister, Mitgliedern der Regierung, dem Präsidenten des Corcas und dem  Präsidenten des Konsultativrates für Menschenrechte 

 Der Hochkommissar für Flüchtlinge, Herrn Antonio Guterrez, stattet vom laufenden 10. September bis zum 12. September einen Besuch Marokko ab und dies im Rahmen einer Tournee, die ihn auch nach Algier und Tindouf geführt hat.



Einem Kommunique des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und für Zusammenarbeit zufolge wird Herr Guterrez während dessen Besuch in Marokko gründliche Besprechungen bezüglich der Aspekte der Zusammenarbeit zwischen Marokko und dem Hochkommissariat für Flüchtlinge mit dem Premierminister und mit Mitgliedern der Regierung sowie mit dem Präsidenten des Konsultativrates für Menschenrechte und mit dem Präsidenten des königlichen Konsultativrates für Saharaangelegenheiten führen.

Das Kommunique fügt hinzu, dass dieser Besuch eine Gelegenheit konstituieren wird, um die Lage der festgehaltenen Marokkaner in den Lagern von Tindouf zu behandeln, insbesondere in Bezug auf die rechtliche und politische Verantwortung Algeriens.

Kraft der internationalen Konventionen ist es erforderlich, dass diese Menschenorganisation dazu ermächtigt wird, ihre Mission völlig zu erfüllen, in dem die Bewohner der Lager von Tindouf gezählt und verzeichnet werden.

Es hat erläutert, dass die Zählung, die eine hauptsächliche Vorkehrung für den Schutz ist, an der Spitze der Suche des Hochkommissariats für Flüchtlinge entsprechend derer humanitären Missionen nach einer dauerhaften Lösung zugunsten der Bewohner der Lager steht, insbesondere was ihre definitive und freiwillige Rückkehr in das Mutterland beziehungsweise was ihre lokale Integration oder ihre Niederlassung in einem dritten Land anbetrifft.

Andererseits wird sich der Hochkommissar während dessen Besuch in Marokko in die Sudprovinzen des Königreichs begeben, um Einsicht in die Operation des Austausches der familiären Besuche zu bekommen, die im Rahmen der vertrauensbildenden Vorkehrungen unter der Schirmherrschaft des Hochkommissariats für Flüchtlinge organisiert werden und die bezwecken, der Belagerung der Bewohner der Lager von Tindouf ein Ende zu setzen.

Das Kommunique hat erwähnt, dass das Königreich Marokko, das die Wiener Konvention im Jahr 1951 bezüglich der Flüchtlinge und deren Zusatzprotokoll im Jahr 1967 unterschrieben hat und das Mitglied in der Exekutivkommission des Hochkommissariats für Flüchtlinge seit dem Jahr 1979 ist, gründliche Zusammenarbeitsbeziehungen mit dieser humanitären Organisation unterhält, die mit der Unterzeichnung des Abkommens vom 20. Juli 2007 gekrönt wurden. Das Königreich hat immer die Rolle des Schutzes und der Hilfe des Hochkommissariats für Flüchtlinge zugunsten Millionen von Flüchtlingen und von Versetzenden in der Welt begrüßt und unterstützt.

 Quelle: MAP

- Neuigkeit über die Frage der Westsahara / CORCAS -                

 

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