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Donnerstag, den 02. Mai 2024
 
 
 
Markante Ereignisse

Vereinte Nationen (New York)–Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet eine Resolution, welche aufs Neue deren Unterstützung dem politischen Prozess gegenüber unter der ausschließlichen Ägide der Vereinten Nationen für die Beilegung des Regionalkonflikts um die marokkanische Sahara im Rahmen der Resolutionen des Sicherheitsrates seit 2007 aufs Neue beteuernd. Es geht um die selbige Resolution, welche vom 4. Ausschuss im vergangenen Monat verabschiedet wurde.



Diese Resolution der Generalversammlung ruft alle Parteien dazu auf, gänzlich mit dem Generalsekretär der UNO und dessen Sonderbeauftragten zu kooperieren, zwecks dessen eine Lösung auf politischem Wege für diesen Regionalkonflikt ausgehend von den Resolutionen erzielen zu dürfen, welche vom Sicherheitsrat seit 2007 verabschiedet wurden. Sie greift somit dem Prozess auf politischem Wege ausgehend von den 19 Resolutionen des Sicherheitsrates seit 2007 unter die Arme, in Hinsicht darauf zu einer „politischen gerechten nachhaltigen und gegenseitig annehmbaren Lösung für die Frage der marokkanischen Sahara gelangen zu dürfen“.

Der Text stellt als Motto die in diesem Sinne an den Tag gelegten Bemühungen voran und lädt die Parteien dazu ein, gänzlich mit dem Generalsekretär und mit einander zu kooperieren, zwecks dessen „eine Lösung auf politischem Wege“ für diesen Regionalkonflikt erzielen zu dürfen.

Diese Resolution am Beispiel der vergangenen Resolutionen und der jenigen, welche vom Sicherheitsrat seit mehr als zwei Jahrzehnten verabschiedet wurden, zitiert zu keinem Moment das Referendum, welches sowohl vom Generalsekretär der UNO als auch von der Generalversammlung als auch vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als tot und beerdigt betrachtet wird.

Und vieles mehr entblößt diese Resolutionen den Lug und Trug Algeriens und seines Hampelmannes der Front Polisario, in dem sie die Frage der marokkanischen Sahara als „Regionalkonflikt zwischen Marokko und Algerien und keineswegs als sogenannte Frage der Dekolonisierung einstuft“. In der Tat wurde die Dekolonisierung der marokkanischen Sahara definitiv vermittels ihrer Rückkehr in den Schoss Marokkos infolge der Unterzeichnung des Madrider Abkommens am 14. November 1975 besiegelt.              

Die Generalversammlung der UNO kann sich auch in dieser Resolution dazu gratulieren, dass die Parteien sich dazu verpflichtet haben, den politischen Willen aufzubringen und in einer dialoggünstigen Stimmung zu arbeiten und dies ausgehend von den an den Tag gelegten Bemühungen und von den neuen Tatbeständen, welche seit 2006 zustande gekommen sind, somit die Anwendung der Resolutionen des Sicherheitsrates seit 2007 sicherstellend.

Somit ist es anzumerken, dass der einzige neue zustande gekommene Tatbestand im politischen Prozess seit 2006 die Unterbreitung der Autonomieinitiative vonseiten Marokkos am 11. April 2007 ist.

In dieser Hinsicht unterstützt der Text die Resolutionen des Sicherheitsrates seit 2007, welche die Vorrangstellung der Autonomieinitiative konsekriert haben, welche vonseiten Marokkos unterbreitet wurde, welche vom Exekutivorgan und von der gesamten internationalen Gemeinschaft als die einzige seriöse und glaubwürdige Initiative gewürdigt wird, zwecks dessen diesen Regionalkonflikt im Rahmen der Souveränität und der territorialen Integrität des Königreichs definitiv beilegen zu dürfen.

Die Resolution greift überdies den Empfehlungen der Resolutionen des Sicherheitsrates  2440, 2468, 2494, 2548 und 2602 unter die Arme, welche in die Resolution 2654 eingebettet sind, welche am vergangenen 27. Oktober verabschiedet wurde, die Parameter der Lösung des Regionalkonflikts um die marokkanische Sahara festlegend, nämlich eine realistische pragmatische nachhaltige Lösung auf politischem Wege und auf Kompromisswege.

Die  Resolutionen 2440, 2468, 2494, 2548, 2602 und 2654, ruft man in Erinnerung, haben den Prozess der Gespräche am runden Tisch als einzigen Rahmen für den politischen Prozess konsekriert, ein für alle mal seine vier beteiligenden Parteien, nämlich Marokko, Algerien, Mauretanien und die Front Polisario, definierend.

Diese Resolutionen des Sicherheitsrates begrüßen darüber hinaus die Maßnahmen und die Initiativen, welche vonseiten Marokkos getroffen wurden und werden, um die Menschenrechte in dessen südlichen Provinzen fördern und schützen zu dürfen, die Rolle, welche vonseiten der Ausschüsse des Nationalrates der Menschenrechte in Laâyoune und in Dakhla sowie die Interaktion Marokkos mit den Mechanismen des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen wahrgenommen wurde und wird.

Sie bekräftigen aufs Neue auch die inständige und dringende Aufforderung der Exekutivinstanz der UNO zwecks der Verzeichnung und der Zählung der sequestrierten Population in den Lagern Tinduf sowie die Einforderung, dass etliche erforderliche Maßnahmen zu diesem Zwecke getroffen wurden und werden. Die Resolution 2654 hat erstmals „die Hilfsorganisationen dazu angehalten, die Beförderung der humanitären Hilfe entsprechend den besten Praktiken der Vereinten Nationen bewerkstelligen zu haben“, damit der allseits bekannten Hinterziehung der humanitären Hilfe ein Ende bereitet werden kann, welche der sequestrierten Population in den Lagern vonseiten der algerischen Verantwortlichen und der Front Polisario bestimmt wurde und wird.

Diese Resolution der Generalversammlung bezieht sich keineswegs auf einen sogenannten eingebildeten Krieg, welchen Algerien und seine Marionette die  Front Polisario vorgeben, in der marokkanischen Sahara zu existieren. Somit die Generalversammlung und dies nach dem Sicherheitsrat entblößt ihrerseits den Lug und Trug sowie das Fabrizieren Algeriens und der Front Polisario bezüglich der Situation in der marokkanischen Sahara, welche sich durch die Ruhe, durch die Stabilität und durch die globale Entwicklung auszeichnet, wie davon die Bestätigung in den sukzessiven Berichten des Generalsekretärs der UNO an den Sicherheitsrat gemacht wird.           

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