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Donnerstag, den 02. Mai 2024
 
 
 
Markante Ereignisse

London–Das Londoner Verwaltungsgericht hat am Montag das Ansuchen einer britischen NGO (WSC) zurückgewiesen, welche auf Saldo der Front Polisario tätig ist, welche das Assoziierungsabkommen Marokko-Großbritannien angefochten hat.




Vermittels dieses Rechtsspruchs bestätigt die britische Justiz die Rechtsgültigkeit des Assoziierungsabkommens, welches Marokko mit dem Vereinigten Königreich verbindet, und welches gänzlich der Population und der Entwicklung aller Regionen des Königreichs, vom Norden bis zum Süden, ohne Ausnahme, zugute kommt.

Sie versetzt somit einen neuen Rückschlag den Feinden der territorialen Integrität des Königreichs, welche versuchen, ihre repetitiven Misserfolge zu vertuschen, in dem sie vergeblich versuchen, die britische Justiz davon zu überzeugen, das kommerzielle Abkommen des Post-Brexit noch einmal zu überprüfen, welches vonseiten der beiden Königreiche abgeschlossen und unterstützt wurde und wird.

Soweit der Rechtsspruch gefällt wurde, hat die britische Regierung ihr Engagement aufs Neue beteuert, die Partnerschaft mit Marokko fortsetzen zu beabsichtigen.

„Wir würdigen den heutigen Rechtsspruch. Wir arbeiten weiter in enger Kollaboration mit Marokko zusammen, um die 2,7 Milliarden Pfund Sterling des Austausches zwischen unseren beiden Staaten zu maximieren“, hat der Sprecher des britischen Ministeriums für Außenhandel erklärt.

La cour administrative de Londres rejette une action en justice contre l’accord d’association Maroc-GB


„Wir sind ungeduldig, unseren Austausch mit unseren marokkanischen Amtskollegen mittels des Assoziierungsrates nächsten Jahres weiterzuführen“, hat er zugesichert.

Das Assoziierungsabkommen zwischen Marokko und dem Vereinigten Königreich, welches in London am 26. Oktober 2019 abgeschlossen wurde, ist seit dem 01. Januar 2021 in Kraft getreten.

Das Abkommen stellt im Zusammenhang der bilateralen Beziehungen die gesamten Effekte wieder, welche sich die beiden Staaten beiderseitig im Rahmen des Assoziierungsabkommens Marokko-EU einräumen. Es sichert somit die Kontinuität der Austäusche zwischen Marokko und dem Vereinigten Königreich nach dem 31. Dezember 2020.

Die beiden Königreiche in die Lage versetzend, sich nachhaltig zu einer strategischen strukturierten Partnerschaft auszuwachsen, welche mit Instrumenten der operationellen und der institutionalisierten Kooperation ausgerüstet wird und welche von einer gemeinsamen Ambition mitgetragen wird, konstituiert das Abkommen eine Garantie für die marokkanischen und für die britischen Unternehmen, welche wirtschaftliche und kommerzielle Beziehungen in allen Sektoren der Kooperation unterhalten und welche das gesamte Territorium des Königreichs abdecken.    

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