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Donnerstag, den 02. Mai 2024
 
 
 
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Vereinte Nationen (New York)–Die Autonomieinitiative, welche vonseiten Marokkos zu Gunsten der Sahara unterbreitet wurde, bietet legislative exklusive Befugnisse der Region an, unterstrich der Professor in Politikwissenschaften der Universität Barcelona, Joan-Josep Vallbé, feststellend, dass der Autonomieplan vorschlägt, eine Liste der Bereiche der exklusiven Kompetenz sowohl der Zentraladministration als auch der Region zu erstellen.


Auf einem internationalen Forschungsseminar intervenierend, welches von der permanenten Mission Marokkos bei der UNO betitelt „den Erfolg der territorialen Autonomieerfahrungen garantieren: Devolution der legislativen Kompetenzen“, hat Herr Vallbé festgestellt, dass die legislative Befugnis der Region dem Regionalparlament zufällt, welches die legislative Funktion in aller Autonomie ohne Einmischung in die Zentralregierung ausübt.

In dem der spanische Experte die marokkanische Initiative mit der Autonomieerfahrung in den kanarischen Inseln seit 1982 vergleicht, hat er die Garantien herausgestellt, welche vom Artikel 19 der marokkanischen Initiative angeboten werden, insbesondere was die aktive Beteiligung der hiesigen Population und die angemessene Vertretbarkeit der Frauen angeht.

Feststellend, dass die erste Etappe eines glaubwürdigen Prozesses der Dezentralisierung eine wohldefinierte Liste der Kompetenzen mit einzubegreifen hat, welche den Regionen und dem Zentralstaat eingeräumt werden, hat Vallbé, welcher die Hauptreformen unter die Lupe genommen hat, welche die kanarischen Inseln in 1996 und in 2018 erfahren haben, darauf aufmerksam gemacht, dass der Artikel 148.1  der Verfassung im Falle Spaniens ein erstes Arsenal an Kompetenzen den Region gewährt, während der Artikel 149 einen anderen Bestand definiert, welcher exklusiv dem Zentralstaat zugewidmet ist, obgleich keine der beiden Listen vollständig ist und dass also andere Kompetenzen künftig auf beide Ebenen der Regierung in Rücksicht genommen werden könnten.

Nach dem der Redner signalisiert hat, dass die marokkanische Initiative in deren Artikel 12 die politischen Bereiche definiert, worauf die Institutionen der Region der Sahara ihre Befugnisse ausüben würden, hat er für wichtig gehalten, anzumerken, dass die von diesem Artikel definierten Befugnisse ein breites Spektrum an Fragen abdecken, angefangen mit der Organisation der lokalen Administration innerhalb der Grenzen der Region, zu den Schlüsselaspekten der politischen Macht wie der Fähigkeit, sein eigenes Budget aufzustellen und sein eigenes Steuersystem auf die Beine zu stellen bis zu dessen eigener Politik in den Bereichen wie den Infrastrukturen, der Energie, dem Transport, der Gesundheit, der Bildung, der Industrie bzw. dem Umweltschutz.

Er hat angegeben, dass der Artikel 12 stipuliert, dass die autonome Region Befugnisse ausgehend von einer Liste von Kompetenzen ausübt, jedoch nicht spezifiziert, in welchem Masse diese Befugnisse für die Region exklusiv sind bzw. irgendwie mit dem Zentralstaat geteilt werden – beispielsweise vermittels der Zubilligung der Rahmengesetzgebung, vermuten lassend, dass dies bei der Verhandlung im Prozess auf politischem Wege der Gespräche am runden Tische verfeinert und präzisiert werden wird.

Den Aspekt in Verbindung mit der Wahl der Parlamentsmitglieder ins Feld führend, hat der Experte festgestellt, dass Elemente wie die Wahlschwellen und die Zahl sowie die Größe der Bezirke im Falle der kanarischen Inseln die Proportionalität des Wahlsystems bestimmen. „Dies seinerseits ist essentiell, zwecks dessen ein Vertretbarkeitstypus zu produzieren, wo sich alle Sektoren der Gesellschaft auch gleich und gänzlich demokratisch anfühlen“, hat er die Behauptung aufgestellt.

Herr Vallbé hat in diesem Rahmen angegeben, dass der Artikel 19 der Initiative stipuliert, dass die Parlamentsmitglieder in der Sahara im allgemeinen Wahlrecht gewählt werden werden, schätzend, dass Zusatzdetails im Wahlsystem dabei behilflich sein könnten, eine gerechte Vertretbarkeit sicherzustellen, welche solchen Wahlen entspringt.

Bezugnehmend auf die interne Organisation des Parlaments und auf dessen Beziehung mit der exekutiven Behörde der Region, hat der Experte darauf aufmerksam gemacht, dass der Artikel 20 der marokkanischen Initiative ein Parlamentsmodell zur Erwähnung bringt, in welchem der Regierungschef (der regionale Premierminister) vom Regionalparlament gewählt werden wird, betonend, dass es um ein Modell geht, welches dem Modell der spanischen Regionen gleichsteht.

Sahara: Le plan d’autonomie offre des pouvoirs législatifs exclusifs à la Région (Expert espagnol)


Er hat jedoch für wichtig gehalten, andere Funktionen des Parlaments der Sahara-Region aufzufächern, wie der Partei, welche die legislative Initiative innehat und in welchem Masse die Exekutive und die Legislative über ein Veto-Recht den legislativen Prozess hindurch verfügen.

Bezüglich des Gleichgewichts der Befugnisse zwischen der Regionalexekutive und den legislativen Befugnissen, hat er festgestellt, dass das Modell der kanarischen Inseln dazu neigt, der Exekutive eine höhere Kontrolle zuzuweisen, denn soweit der Premierminister gewählt werden wird, verfügt die Exekutive schließlich über die meisten legislativen Initiativen, obgleich Mechanismen der legislativen Kontrolle wie die Wahl des Vertrauens und der Zensur der Legislativen die Fähigkeit anheimfallen lassen, die Befugnis der Exekutive zu verifizieren. Er hat geschätzt, dass die Form dieser Intermächtekontrollen noch in der marokkanischen Initiative während deren Verhandlung mit den anderen Parteien aufgeklärt werden sollte.

Was die Verfassungskontrolle der Rechtssprechung anbelangt, hat der Redner darauf aufmerksam gemacht, dass der Artikel 24 der marokkanischen Initiative für die Sahara-Region aufs Neue beteuert, dass „die Gesetze, die Regelungen und die Justizentscheidungen ausgehend von den Organen der autonomen Region der Sahara dem Autonomiestatuts der Region und der Verfassung des Königreichs entsprechend sind“.

Er hat für unentbehrlich gehalten, zusätzliche Details bereit zu halten, wie der besondere Mechanismus, vermittels dessen die Entscheidungen die Übereinstimmung der Regionalrechtssprechung mit der Verfassung des Königreichs entsprechend getroffen werden werden.

Der Professor der Politikwissenschaften der Universität Barcelona hat darüber hinaus angegeben, dass die Wahl im Falle Spaniens auf den Bundesschiedsrichter in Form eines Verfassungsgerichtshofs gefallen ist, welcher mit den exklusiven Befugnissen ausgestattet ist, die legislativen Akten rückgängig zu machen, welche gegen die Verfassung verstoßen, welche auch die Autonomiestatuts aller Region mit einschließt.

Auf dieselbe Weise wird der Autonomiestatuts der autonomen Region der Sahara als Bestandteil des Verfassungskorps des Königreichs Marokko betrachtet, die Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit ein Mechanismus mit einzubeziehen hat, wodurch die Institutionen der autonomen Region ihre Integrität verfechten könnten, wenn die Nationalrechtssprechung sie abbröckelt, hat er erläutert.

Und er schlussfolgerte, dass die Zielsetzung der marokkanischen Initiative nicht darin besteht, jedes Einzeldetail der Organisation des Prozesses der Dezentralisierung zu bearbeiten, jedoch stellt sie sehr triftige Punkte in Richtung einer fortgeschrittenen Ebene der Dezentralisierung für die autonome Region der Sahara parat, „welche schließlich durch die Verhandlung der Schlusseinigung zwischen den Parteien geformt wird“.

Unter dem Vorsitz von Herrn Marc Finaud, dem Hauptberater am „Genfer Zentrum der Sicherheitspolitik“, wurde dieses internationale Forschungsseminar von prominenten Experten, Forschern und Universitären animiert, welche aus der Schweiz, Frankreich, Spanien, den Vereinigten Staaten von Amerika und der Insel Mauritius kommen. Es hat die Beteiligung von fünfzig Diplomaten erfahren, davon von Botschaftern in New York, von hochrangigen UNO-Beamten und von Medien, welche bei den Vereinten Nationen akkreditiert sind.

Diese Begegnung hat die Gelegenheit angeboten, die Autonomieinitiative, welche vonseiten des Königreichs Marokko zu Gunsten der Sahara-Region unterbreitet wurde, mit anderen Autonomieerfahrungen in der Welt zu vergleichen,  insbesondere was die Devolution der legislativen Befugnisse in den autonomen Regionen angeht. Die internationalen Experten haben die Gelegenheit beim Schopfe ergriffen, die Erfahrungen der kanarischen Inseln, Neukaledoniens, Porto-Rico und der Insel Rodriguez unter sich zu teilen.                                                                   

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