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Freitag, den 19. Apr 2024
 
 
 
Fortsetzung

London–Das Londoner Berufungsgericht hat am Donnerstag, dem 25. Mai 2023  die Berufung der pro-separatistischen NGO „WSC“ einer früheren Entscheidung des Verwaltungsgerichts entgegen unwiderruflich zurückgewiesen, somit ihren Antrag ablehnend, mittels dessen versucht wurde, das Assoziierungsabkommen zwischen Marokko und dem Vereinigten Königreich in Frage stellen zu dürfen.



Dieser dritte Rückschlag seit Dezember letzten Jahres den Feinden der territorialen Integrität Marokkos entgegen bestätigt die Gültigkeit des Assoziierungsabkommens, das die beiden Staaten mit einander verbindet und der Population sowie der Entwicklung aller Regionen des Königreichs vom Norden bis zum Süden zugute kommt.

Der Ansicht mehrerer marokkanischer und britischer Analysten zufolge stellt   diese Gerichtsentscheidung überdies die wiederholten Versäumnisse des eigentlichen Interessenvertreters klar heraus, welcher den Konflikt um die marokkanische Sahara anzettelt und welcher seinen böswilligen Neigungen bei dessen Versuchen zum Trotz, Gerechtigkeit walten zu lassen, ins Scheitern kommt. Großbritannien wird das vonseiten der beiden Königreiche abgeschlossene und beigestandene Post-Brexit-Handelsabkommen untersuchen dürfen.

Darüber hinaus ist das Handelswesen zwischen den beiden Staaten bezogen auf den Abschluss dieses Abkommens weiterhin angestiegen, wobei die bilateralen Ströme im 3. Quartal des Jahrganges 2022 mit 2,9 Milliarden Pfund Sterling ihren Höhepunkt erreicht haben, was einer Steigerung um eine Milliarde Pfund Sterling im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entsprechend ist.

Das zum 26. Oktober 2019 in London abgeschlossene Assoziierungsabkommen zwischen Marokko und dem Vereinigten Königreich trat am 1. Januar 2021 in Kraft.

Es stellt im Zuge der bilateralen Beziehungen alle Wirkungen aufs Neue her, die sich gegenseitig die beiden Staaten im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen dem Königreich Marokko und der EU geleistet haben. Damit wird die Kontinuität des Austauschs zwischen Marokko und dem Vereinigten Königreich im Anschluss an das 31. Dezember 2020 garantiert werden.

Dieses Abkommen macht es den beiden Königreichen möglich, sich als eine langfristige strukturierte Partnerschaft aufspielen zu lassen, die mit operativen und institutionalisierten Kooperationsinstrumenten ausgerüstet ist und von einem gemeinsamen Ehrgeiz angetrieben wird. Es stellt eine Garantie sowohl für marokkanische als auch für britische Unternehmen dar, die Wirtschafts-und-Handelsbeziehungen in allen Bereichen der Zusammenarbeit aufrechtzuerhalten beabsichtigen.

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