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Freitag, den 26. Apr 2024
 
 
 
Fortsetzung

Vereinte Nationen (New York)–Gabun hat in New York seine Unterstützung dem marokkanischen Autonomieplan gegenüber aufs Neue beteuert, ihn als Lösung auf Kompromisswege einstufend, zwecks dessen den Regionalkonflikt um die Sahara beilegen zu dürfen.




Die marokkanische Autonomieinitiative ist „dem Völkerrecht, der Charta und den Resolutionen des Sicherheitsrates sowie der Generalversammlung der Vereinten Nationen entsprechend“, unterstrich die gabunische Delegation auf der jährlichen Versammlung des Ausschusses der 24 (C24) der UNO, bekräftigend, dass diesem Plan eine starke internationale Unterstützung zugute kommt.

Sie hat in diesem Rahmen in Erinnerung gerufen, dass sich der Sicherheitsrat in dessen sukzessiven Resolutionen seit 2007, davon in dessen Resolution 2602, zu den ernsthaften und glaubwürdigen Bemühungen hat gratulieren können, welche vonseiten Marokkos an den Tag gelegt werden, zwecks dessen einen Ausgang für diese Frage erzielen zu dürfen.

Die Unterstützung ihres Landes dem politischen Prozess gegenüber unter der Ägide des Generalsekretärs der UNO aufs Neue beteuernd, welcher darauf abzielt, zu einer politischen realistischen umsetzbaren und dauerhaften Lösung ausgehend vom Kompromiss für die Frage der marokkanischen Sahara gelangen zu dürfen, wie es von den 18 Resolutionen des Sicherheitsrates seit 2007 empfohlen wird, hat sich die Delegation zum Prozess der Gespräche am runden Tische mit der Beteiligung Algeriens, Marokkos, Mauretaniens und der Front Polisario entsprechend den Resolutionen des Sicherheitsrates, insbesondere der Resolution 2602, gratulieren können.

In dieser Hinsicht hat sie den Schwerpunkt auf das Gesuch des Sicherheitsrates zu den vier Beteiligten gelegt, engagiert zu bleiben und den Geist des Realismus und des Kompromisses den politischen Prozess hindurch aufweisen zu haben, zwecks dessen ein positives Ergebnis sicherstellen zu dürfen.

Die erste Tournee würdigend, welche der Sonderbeauftragte des Generalsekretärs der UNO für die Sahara, Staffan de Mistura, der Region im vergangenen Januar abgestattet hat, hat Gabun seine Unterstützung dessen  Bemühungen gegenüber bekundet, zwecks dessen den Prozess der Gespräche am runden Tische wiederbeleben zu dürfen, in dem auf den Fortschritt seines Vorgängers mit den gleichen vier Beteiligten und unter dem gleichen Format in Anwendung der Resolution 2602 des Sicherheitsrates aufgebaut wird.

Darüber hinaus hat sich Gabun zur Abhaltung der legislativen und regionalen Wahlen sowie der Gemeindewahlen am 08. September 2021 in Marokko, mit inbegriffen in der marokkanischen Sahara, gratulieren können, welche „sich in einer demokratischen freien und transparenten Stimmung bar jeglichen Vorkommnisses abgespielt haben, wie davon alle nationalen und internationalen Beobachter die Bestätigung gemacht haben“.

C24: Le Gabon réaffirme son soutien au plan d’autonomie, la solution de compromis


Gabun hat auch die nachhaltigen Bemühungen des Königreichs zu Gunsten der Verbesserung der Lebensbedingungen der Population der marokkanischen Sahara hervorgehoben.

Die gabunische Delegation hat auch die sozialwirtschaftliche Entwicklung im Gange in den südlichen Provinzen vermittels der Bemühungen und der Investitionen Marokkos im Rahmen des neuen Entwicklungsmodells in den Vordergrund gestellt, welches in 2015 auf die Schiene gebracht wurde. Dieses Modell hat in hohem Maße die Indizien der menschlichen Entwicklung in diesen marokkanischen Provinzen gehievt, fuhr sie fort.

Sie hat sich überdies zur Einweihung von Generalkonsulaten in den marokkanischen Städten in Dakhla und in Laâyoune gratulieren können.

Die Delegation hat anlässlich dessen die substantiellen Errungenschaften Marokkos im Bereich der Menschenrechte herausgestellt, welche von den Resolutionen des Sicherheitsrates, insbesondere von der Resolution 2602, gewürdigt wurden.

Sie hat ebenso die gänzliche Einhaltung vonseiten Marokkos des Waffenstillstandes in der marokkanischen Sahara gewürdigt, in dem die anderen Parteien dazu aufgerufen werden, diesen Waffenstillstand im Interesse der Sicherheit und der Stabilität der gesamten Region einzuhalten.

Die Situation der Menschenrechte der Population in den Lagern Tinduf, insbesondere der Frauen und der Kinder, anführend, hat die gabunische Delegation die Verletzungen der Grundrechte dieser Kategorien unter Beschuss genommen. „In diesem Kontext pochen wir auf die Notwendigkeit, ihre Verzeichnung entsprechend dem humanitären Völkerrecht, dem Mandat des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge (HCR), den Empfehlungen des Generalsekretärs und den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates seit 2011, mit inbegriffen der Resolution 2602, vorzunehmen“, hat sie besonderes betont.                   

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