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Donnerstag, den 02. Mai 2024
 
 
 
Auf der ersten Seite des CORCAS

Genf–Die Unterstützungsgruppe zu Gunsten der territorialen Integrität Marokkos stellte klar heraus, dass die Interaktion der Mitgliedstaaten mit dem Menschenrechtsrat und dem Hohen Kommissar für Menschenrechte ihren bilateralen Charakter zu bewahren hat und vor jeglicher Instrumentalisierung geschützt werden müsse.



Die Unterstützungsgruppe von 36 Staaten, die der gänzlichen Souveränität Marokkos über dessen südlichen Provinzen unter die Arme greifen, vertrat auf der 53. Tagung des Menschenrechtsrats (des HRC) die Ansicht, dass diese Instrumentalisierung „politische Debatten in sich verbirgt, die der Arbeit innerhalb des Menschenrechtsrats gegenüber kontraproduktiv sind“.

In einer vom außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter und ständigen Vertreter von Burkina Faso, Herrn Dieudonné Désiré Sougouri, verlesenen Erklärung würdigte die Unterstützungsgruppe die Einweihung von Generalkonsulaten in den Städten Dakhla und Laâyoune durch viele Staaten, was sich zu einem Hebel der wirtschaftlichen Zusammenarbeit haben auswachsen lassen und Investitionen zum Wohle der hiesigen Bevölkerung und zum Wohle der regionalen aber auch kontinentalen Entwicklung eingespritzt wurden und werden.

Darüber hinaus unterstrich die Unterstützungsgruppe, dass es sich bei der Sahara-Frage um einen politischen Regionalkonflikt handele, der vom Sicherheitsrat bearbeitet wurde und wird, der die Vorrangstellung der vonseiten des Königreichs  Marokko unterbreiteten Autonomieinitiative als glaubwürdig und als ernsthaft  zwecks einer definitiven Lösung auf politischem Wege für den Regionalkonflikt rund um die marokkanische Sahara eingestuft hat und einstuft.

Somit bekundete die Unterstützungsgruppe ihre Unterstützung den  Anstrengungen von Staffan De Mistura, dem persönlichen Gesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, gegenüber, den exklusiv UNO- Prozess auf politischem Wege ausgehend von den beiden Gesprächen am runden Tische in Genf dem festgelegten Format nach und ausgehend von den Resolutionen des Sicherheitsrats, im Besonderen ausgehend von der jüngsten Resolution 2602 verabschiedet zum 29. Oktober 2021, aufs Neue in Gang bringen zu haben, darauf abzielend, eine realistische und pragmatische Lösung auf politischem und auf dauerhaftem Wege auf der Grundlage des Kompromissgeistes für diesen Regionalkonflikt erzwingen zu dürfen.

Die Beilegung dieses Regionalkonflikts werde dazu beisteuern, die legitimen Bestrebungen der afrikanischen und der arabischen Völker in Hinsicht auf Integration und Entwicklung verwirklichen zu dürfen, eine Zielsetzung, die  Marokko weiterhin anstrebt und wofür es aufrichtige und beständige  Anstrengungen leistet, fuhr Herr Sougouri fort.

Marokko engagiert sich Jahre hindurch zu Gunsten einer konstruktiven, freiwilligen und tiefgreifenden Interaktion mit dem Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen, im Besonderen mit dem Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte (dem OHCHR), und dies zwecks der Förderung und der Einhaltung der Menschenrechte auf dessen gesamte Hoheitsgebiet, stellte er fest.

In diesem Sinne rief die Unterstützungsgruppe die Erinnerung daran wach, dass der Sicherheitsrat in dessen einschlägigen Resolutionen im Hinblick auf den  Sahara-Konflikt die Rolle der nationalen und regionalen Menschenrechtskommissionen in Dakhla und in Laâyoune sowie die Interaktion zwischen Marokko und den Mechanismen im Rahmen der Sonderverfahren des Abkommens des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen würdige.

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