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Donnerstag, den 02. Mai 2024
 
 
 
Auf der ersten Seite des CORCAS

Genf–Die Übertragung vonseiten Algeriens seiner nationalen Kompetenzen an eine separatistische bewehrte Gruppe konstituiert eine Situation „ohne Präzedenzfall“ im Hinblick auf das Völkerrecht, unterstrich am Mittwoch der Botschafter und permanente Vertreter Marokkos in Genf, Omar Zniber.




In der Erklärung des Königreichs an die 73. Tagung des Exekutivausschusses des Programms des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge (HCR) hat der Diplomat die „kritische“ Situation bedauert, worin die Population der Lager Tinduf ausharrt, in Erinnerung rufend, dass die geographische Ortbestimmung der Lager auf dem algerischen Hoheitsgebiet, welche mit deren Verwaltung de facto von einer separatistischen bewehrten Gruppe gepaart ist, „eine Situation ohne Präzedenzfall im Hinblick auf das Völkerrecht konstituiert“.

„Wir bereuen die Übertragung der nationalen Kompetenzen an eine separatistische bewehrte Gruppe. Es dürfte in der Tat keine Übertragung der Souveränität und zwangsweise der Verantwortung vonseiten eines Staates an einen nichtstaatlichen militärischen Akteur obendrein auf dessen Hoheitsgebiet, wie es der Falle der Lager Tinduf ist, geben, welche de facto von Milizen verwaltet werden, denen Algerien seine Autorität übertragen hat, in Verletzung  in flagranti des Völkerrechts“, betonte Herr Zniber.

Er hat die Erinnerung daran wachgerufen, dass der Ausschuss betraut mit den Menschenrechten der UNO in dessen Schlussbeobachtungen über den vierten periodischen Bericht Algeriens Zeugnis davon abgelegt hat, welche im Juli 2018 verabschiedet wurden.

Der marokkanische Diplomat hat die internationale Gemeinschaft, die Schenker und die Organisationen mit inbegriffen dazu aufgerufen, Algerien dessen Verantwortung zu überführen, den HCR in die Lage zu versetzen, die Zählung der sequestrierten Population vorzunehmen, wie in den Resolutionen des Sicherheitsrates eingefordert wird, davon in der Resolution 2602 (2021), aufs Neue dazu auffordernd, dass die Zählung der Flüchtlinge in den Lagern der Flüchtlinge in Tinduf ins Auge gefasst werden sollte.

Herr Zniber hat auch den Bericht des Büros der Generalinspektion des HCR in Erinnerung gerufen, welcher diese Situation betreffend klar herausstellt, dass „die Abwesenheit der Zählung einer Population der Flüchtlinge während eines so sich lang hinziehenden Zeitraumes eine anormale einmalige Situation innerhalb der Annalen des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge konstituiert“.

 „Die Abwesenheit einer Zählung macht unmöglich die Evaluierung der Bedürfnisse der Sequestrierten nach der humanitären Hilfe, welche Gegenstand der Hinterziehung vonseiten der Separatisten und ihrer Mentoren gewesen war und ist, wie dies von den internationalen Instanzen urkundlich belegt wird“, hat er darauf aufmerksam gemacht.      

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