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Donnerstag, den 28. Mrz 2024
 
 
 
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Rabat: Hierbei der vollständige Wortlaut der Pressemitteilung des Königlichen Hauses:




Seine Majestät der König Mohammed VI., möge Gott ihm Beistand zuteilwerden lassen, nahm an diesem Donnerstag einen Telefonanruf von seinem Bruder, seiner Majestät dem König Abdullah II. Ibn Al Hussein, dem Herrscher des Haschemitischen Königreichs Jordanien, entgegen.

Dieses Telefongespräch kam im Rahmen der starken Bindungen und der aufrichtigen Zuneigung zustande, die die beiden Souveräne mit einander verbinden, sowie zwecks dessen die Tradition der kontinuierlichen Konsultation und der ständigen Koordinierung zwischen den beiden Königen und bei der Weichstellung für eine fruchtbare Zusammenarbeit und für eine aktive  Solidarität zwischen den beiden Bruderkönigreichen in Erfüllung zu bringen.

Im Laufe dieses Telefongesprächs begrüßte der Haschemitische König Abdullah II. Ibn Al Hussein die Entscheide seiner Majestät des Königs, den Personen-und-Warenverkehr in der Region El Guerguerat in der marokkanischen Sahara abzusichern.

Er gratulierte darüber hinaus seiner Majestät dem König zum Erfolg dieser Operation und zur Wiedereröffnung des Übergangs zur sicheren Bewegung von Individuen und Gütern aus dem Königreich Marokko in die Staaten Afrikas südlich der Sahara.

Bei derselben Gelegenheit brachte seine Majestät der König Abdullah II. seiner Majestät dem König den Wunsch des Haschemitischen Königreichs Jordanien zur Sprache, ein Generalkonsulat in der marokkanischen Stadt Laâyoune einweihen zu wollen. Die zu diesem Zweck genötigen Vorkehrungen werden von den Außenministerien beider Staaten koordiniert.

Seine Majestät der König Mohammed VI., möge Gott ihm Beistand zuteilwerden lassen, brachte seinem Bruder, seiner Majestät dem König Abdullah II., seine Rücksichtnahme und seine Dankbarkeit infolge dieses wichtigen Entscheids zum Ausdruck, der den beistehenden Positionen angehörig ist, womit das Haschemitische Königreich keine Mühe spart, sich im Hinblick auf die Frage der territorialen Integrität Marokkos zu äußern“.

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