Dieser französischen NGO zufolge betraut mit der Verfechtung der Menschenrechte und der bürgerlichen Freiheiten „geht es um einen internationalen Verbrechen, welcher internationalen Verfolgungen und Nachgehen aller darin involvierten Personen bedarf“.
Die AIDL bekräftigt, dass „etliche Rekrutierung der Kinder, ihre Ausbeutung und ihre Involvierung in bekriegenden Konflikten komplett untersagt sind und im Völkerrecht als Verbrechen eingestuft werden“, „alle Verantwortlichen dieser Praktik der Verantwortung und den internationalen beschriebenen Rechtswegen unterstellend“.
Zahlreiche Experten, NGO‘s und Verfechter der Menschenrechte verteufeln die militärische Rekrutierung der Kinder in den Lagern Tinduf.
Diese Praktik, welche einem Kriegsverbrechen gleichgestellt wird, wurde jüngst vermöge von Bildern und Fotos der Kinder-Soldaten bebildert, welche auf algerischen Propagandamedien und auf Propagandamedien der Front Polisario auf dem Besuch, welchen der Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen, Steffan de Mistura, den Lagern Tinduf abgestattet hat, zur Schau gestellt werden.
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