الـعـربية Español Français English Deutsch Русский Português Italiano
Donnerstag, den 25. Apr 2024
 
 
 
Auf der ersten Seite des CORCAS

Der Regierungsrat, am Donnerstag, den 06. Juli 2017, versammelt, verabschiedete zwei Gesetzvorlagen und eine Verordnungsvorlage betreffs des maritimen Bereiches Marokkos, um die juristische Aufsicht Marokkos auf diese Gewässer zu zimentieren und etlichen Behauptungen im Wege zu stehen, welche die Souveränität des Königreichs auf diesen Raum in Abrede stellen.


Vom Minister für Auswärtiges und für internationale Zusammenarbeit präsentiert, zielen diese Texte darauf ab, den maritimen Bereich gegenüber den Küsten der marokkanischen Sahara in das nationale juristische Arsenal zu inkludieren, um die juristische Aufsicht Marokkos auf diese Gewässer zu zimentieren und etlichen Behauptungen im Wege zu stehen, welche die Souveränität des Königreichs auf diesen Raum in Abrede stellen, gab der Minister betraut mit den Beziehungen mit dem Parlament und der Zivilgesellschaft, Sprecher der Regierung, Mustapha El Khalfi, in einem Pressepunkt am Abschluss des Regierungsrates, an.

Sie zielen auch darauf ab, die geographischen Koordinaten betreffs der Basislinien und der Linien der Buchtensperrung an den marokkanischen Küsten auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Daten zu aktualisieren und zu vervollständigen, was Marokko in die Lage versetzen wird, seine territorialen Gewässer präziser und in Konformität mit dem internationalen Seerechts abzugrenzen, in Erwartung der Einreichung des Finaldossiers des Extensionsersuchens des Festlandssockels.

Diese Texte bezwecken auch, die wirtschaftliche exklusive Zone an den Küsten der südlichen Provinzen des Königreichs abzugrenzen und sie klar dem nationalen juristischen Arsenal einzuverleiben. Es geht überdies darum, den Rückgriff auf die mediane Linie als einzige Markierung der Abgrenzung der Seegrenzen aufzuheben und den Grundsatz der Gerechtigkeit einzuführen, der mehr den Interessen Marokkos entsprechend ist und in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht steht.

Der Regierungsrat verabschiedete somit die Gesetzvorlage 37-17, den Dahir 1-73-211 datiert vom 26. Moharrem 1393 (entsprechend dem 02. März 1973) abändernd und vervollständigend, die Grenze der territorialen Gewässer festlegend.

Diese Vorlage zielt darauf ab, den abgeänderten und vervollständigten Text auf die Bestimmungen der Konvention der Vereinten Nationen des Seerechts abzustimmen, die in Monte-go Bay 1982 verabschiedet wurde, was Marokko dank des Einsatzes hochentwickelter Technologien ermöglichen wird, auf technische Operationen der Abgrenzung der Basislinien am territorialen See Marokkos, der exklusiven wirtschaftlichen Zone und des Festlandssockels zu verfahren.

Dieser Text weist eine souveräne Dimension auf, angesichts dessen, dass er den maritimen Raum gegenüber den Küsten der marokkanischen Sahara in das nationale juristische Arsenal integriert.

Der Regierungsrat verabschiedete auch die Gesetzvorlage 38-17, das Gesetz 1.18 abändernd und vervollständigend, eine exklusive wirtschaftliche Zone von 200 Seemeilen an den marokkanischen Küsten errichtend.

Dieser Text zielt darauf ab, das Gesetz 1.18 auf die Bestimmungen der Konvention der Vereinten Nationen des Seerechts von Monte-go Bay sowie auf die gültigen internationalen Praktiken im Bereich der Abgrenzung der territorialen Gewässer dank der Abänderung der Artikel 1 und 11 abzustimmen, zwecks dessen, eine Abgrenzung zu erzielen, in dem etliche Möglichkeiten kombiniert werden, welche die genannte Konvention anbietet.

Diese Gesetzvorlage kann als verbindlich gelten für etliche Verhandlung bezüglich irgendeines Abkommens. Sie stipuliert auch die Änderung des Titels des Gesetzes 1.18: Gesetz 1.18 betreffs der exklusiven wirtschaftlichen Zone und des Festlandssockels des Königreichs Marokkos.

Der Rat verabschiedete auch die Verordnungsvorlage 2-17-349, die Verordnung 2-75-311 datiert vom 11. Rajab 1395 (entsprechend dem 21. Juli 1975) abändernd und vervollständigend, die Linien der Buchtensperrung an den marokkanischen Küsten und die geographischen Koordinaten der Grenze der marokkanischen territorialen Gewässer und der exklusiven wirtschaftlichen Zone festlegend.

Dieser Text nimmt in Rücksicht die neuen Bestimmungen, welche der Dahir 1-73-211 datiert vom 26. Moharrem 1393 (entsprechend dem 02. März 1973) eingeführt hat, die Grenze der territorialen Gewässer festlegend.

Diese Vorlage stipuliert die Änderung des Titels der genannten Verordnung, von nun an maßgebend für die Koordinaten der Basislinien, welche für die Abgrenzung der Linie der äußeren Grenze des marokkanischen territorialen Sees eingesetzt werden.

-News und Events rund um die Westsahara / CORCAS -

 

 Die Webseite haftet nicht für die Funktionalität beziehungsweise für den Inhalt der externen Internetlinks !
  Alle Rechte vorbehalten © CORCAS 2024