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Donnerstag, den 28. Mrz 2024
 
 
 
Fortsetzung

Dakar-Senegalesische Nachrichtenmedien haben am Donnerstag den Fall von zwei jungen Saharawis angesprochen, die im Oktober 2020 in Tinduf seitens  algerischer Soldaten lebendig verbrannt wurden, sowie über die Reaktion des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) berichtet, welcher "systematische Verstöße der algerischen Sicherheitskräfte" gegen die Saharawis in den Lagern Tinduf an den Pranger stellt.




Die beiden Saharawis der Lager Tinduf namens Moha Ould Hamdi Ould Suelem und Ali Idrissi wurden von Mitgliedern einer algerischen Militärpatrouille in Tinduf im Süden Algeriens lebendig und kaltblütig in einer Grube verbrannt.

Die beiden jungen Saharawis, die in einer Mine auf der Suche nach Gold waren, versteckten sich in einer Grube, um sich vor den Schüssen zu schützen, die in deren Richtung abgefeuert wurden. Angesichts ihrer Verweigerung, sich zu fügen, zögerten Elemente der algerischen Armee aus Angst vor einer Liquidation nicht, die Grube in Brand zu setzen und die beiden jungen saharawischen Goldminenarbeiter lebendig zu verbrennen.

Angesichts der Untätigkeit der algerischen Behörden in Bezug auf diesen Vorfall, der sich auf ihrem Hoheitsgebiet ereignete, mahnten drei Sonderberichterstatter des OHCHR die algerische Regierung in schriftlicher Form, um die Umstände der Ausführung dieses außergerichtlichen Falls abklären zu sollen.

In ihrem gemeinsamen Schreiben forderten die Sonderberichterstatter des OHCHR Algerien nachdrücklich dazu auf, die Missbräuche und die Menschenrechtsverletzungen in den Lagern Tinduf im Allgemeinen und den hervorgehobenen Vorfall im Besonderen zu untersuchen und daran zu erinnern, dass die Verantwortung für alle Todesfälle in Bezug auf Migranten und Flüchtlinge zu übernehmen gilt und dass der Staat Gegenstand strikter Untersuchungen sein müsse.

Das Schreiben der Sonderberichterstatter untermauert die Verantwortung der algerischen Behörden, die von mehreren mit der Verfechtung der Menschenrechte zuständigen NGO’s wegen der Gräueltaten gegen die sahrauischen Flüchtlinge in Tinduf im Süden Algeriens eingefordert wurde, stellte "lerepublicain.sn" fest.

Das OHCHR nimmt das algerische Regime im Fall des Mordes an zwei am 20. Oktober 2020 lebendig verbrannten saharawischen Goldminenarbeitern unter Beschuss. Es erstattet seinerseits darüber Bericht via die Informationsseite „Senego“, unterstreichend, dass die UNO-Organisation für Menschenrechte systematische Verstöße der algerischen Sicherheitskräfte “gegen die Saharawis in den Lagern Tinduf anprangert“.

Ein Brief, den die Sonderberichterstatter des OHCHR am 7. Januar 2021 an die algerische Regierung ausrichteten, greift den Hauptteil der Anschuldigungen der Familien der Opfer gegen die algerischen Behörden auf, diese Missbräuche verurteilend, die „Teil einer allgemeineren systematischen Verletzung der algerischen Sicherheitskräfte zu sein scheinen“, schreibt das Portal.

"Algerien muss die Verstöße und Menschenrechtsverletzungen in den Lagern Tinduf unter die Lupe nehmen, da die mutmaßlichen Verstöße auf algerischem Gebiet zustande kommen und somit unter dessen territoriale Zuständigkeit fallen", betont "SENEGO" unter Berufung auf das Schreiben bezüglich der Beschwerde einer NGO, welche beim Sonderberichterstatter betraut mit  außergerichtlichen, summarischen und willkürlichen Hinrichtungen eingegangen ist.

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